Beförderungsvertrag sowie Bestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen
Beförderungsvertrag:
Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer lt. aktuellem Prospekt und Buchungsart. Die Gültigkeit des Fahrscheins (Passagierticket) beträgt ein Jahr. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 20.000 € bei Eintritt des Todes und 20.000 € im Falle der Invalidität. Schadensersatzforderungen gegen den Luftfahrtunternehmer können nur in Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Bestandteil dieses „Beförderungsvertrages“ sind auch die nachfolgenden „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ und „Beförderungsbestimmungen“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
| § 1 Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ballonfahren macht Spaß - Dipl.-Ing. Carsten Rußner GmbH & Co. - Luftfahrt KG (BMS), und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit sie sich auf Geschäftsfälle, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden, beziehen. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden können nicht akzeptiert werden, es sei denn, BMS hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Beschreibung unseres Waren-Sortiments im Internet dient lediglich zur Information des Kunden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot zum Vertragsabschluss im Sinne des § 145 BGB. Vertragliche Verpflichtungen, etwa im Sinne einer Liefer-Garantie, entstehen hierdurch für BMS noch nicht. (2) Indem der Kunde eine Bestellung an BMS absendet, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung des Empfangs durch E-Mail oder ähnliche Mittel. Sollten einzelne Angaben zum Sortiment auf der Website fehlerhaft sein, so wird BMS den Kunden nach Erhalt der Bestellung darauf gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. (3) Der Vertrag mit BMS kommt zustande, wenn BMS dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware auch tatsächlich verfügbar ist. Eine gesonderte Erklärung der Annahme durch BMS gegenüber dem Kunden ist dabei nicht mehr erforderlich. Kann BMS das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. § 3 Widerrufsrecht des Kunden (1) Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Zugang der Ware zu widerrufen, indem er die Ware an BMS zurücksendet. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. (2) Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von Euro 40,- trägt der Kunde. (3) Im Fall des Widerrufs zahlt BMS einen gegebenenfalls bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Von diesem Kaufpreis werden die von BMS bezahlten Rücksendungskosten abgezogen. Bei Rückzahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen. (4) Bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall seines Widerrufs BMS die entsprechende Wertminderung bzw. den Verlust zu ersetzen. Sollte der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet haben, ist BMS berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. § 4 Lieferung der bestellten Ware (1) BMS wird die bestellte Ware so schnell wie möglich an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse ausliefern. BMS ist dabei zu Teillieferungen berechtigt. (2) Die Kosten für die einzelnen Lieferungen berechnet BMS dem Kunden in der jeweils ausgewiesenen Höhe. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von BMS an den beauftragten Auslieferer übergeben wird. (3) Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, BMS hat dem Kunden im Einzelfall eine schriftliche Zusage erteilt. (4) Nicht lieferbare Passagiertickets werden nicht vorgemerkt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von BMS. § 6 Fälligkeit und Bezahlung des Kaufpreises (1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. (2) Die Bezahlung erfolgt entweder durch Überwweisung, Lastschrift (nur Deutschland) oder Kreditkarte. BMS richtet sich hinsichtlich dieser Bezahlungsarten nach dem Wunsch des Kunden. (3) Kommt der Kunde in Verzug, ist BMS berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zu verlangen. (4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Gewährleistung für eventuelle Mängel (1) BMS haftet haftet für Mängel, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind, während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. (2) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell auftretende Mängel BMS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Liegt ein von BMS zu vertretender Mangel vor, so wird BMS diesen nach eigener Wahl entweder beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. § 8 Haftung (1) Eine Haftung seitens BMS für Schäden, die nicht die Ware selbst betreffen, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfange und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Unternehmensgruppe von BMS sind, ist ausgeschlossen. BMS ist berechtigt, die persönlichen Daten der Kunden zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an Mitglieder der Unternehmensgruppe von BMS zu übermitteln. Außerdem ist BMS berechtigt, persönliche Daten der SCHUFA zu übermitteln. § 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Luftfahrtunternehmens. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
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Beförderungsbestimmungen
1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. Das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 Luft-VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. 2. Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt. 3. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen. 4. Der Wetterrückruf ist innerhalb der vereinbarten Zeit zu leisten. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt, bzw. Startplatz, ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 1 Woche zuvor) aufgrund in der Verantwortung des Gastes liegenden Gründen führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises. 5. Die Mitnahme von Passagieren bei Startplatzwechsel sowie die Rückfahrt zum Startplatz im PKW erfolgt kostenlos. 6. Der Rechnungsbetrag der Ballonfahrt ist innerhalb 8 Tage ohne Abzüge fällig. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. 7. Die Nichtbeachtung der „Besonderen Regeln und des Verhaltens bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss bei der Fahrt führen. 8. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt. 9. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Durchführung der Luftfahrt, mitzuteilen. 10. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Änderung auf einen neuen Termin entstehen für Sie keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch auf umgehende Erfüllung Ihres Terminvorschlages. 11. Die ausgestellten Fahrscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Mindestfahrtdauer beträgt ca. 60 Minuten. Bei Preiserhöhungen ab 4 Monate seit Ausstellungsdatum ist die Differenz vor Startbeginn auszugleichen. Es gelten die jeweils nach aktuellem Prospekt gültigen Fahrpreise, Sonderregelungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform. Bei Stornierungen nach dem gesetzlichen Widerrufsrechts berechnen wir 50 € pro Person für Melde-, Telefon- und Verwaltungskosten. 12. Stornierungen von Fahrscheinen können nur vom Besteller veranlasst werden. Kostenerstattung erfolgt zu Gunsten des Bestellers abzüglich der Stornierungsgebühr. 13. Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter, Krankheit des Piloten oder technischer Fahrtabsagen sind ausgeschlossen. 14. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, persönliche Urkunde, Personen und Sachversicherung. Der Passagier vereinbart mit dem durchführenden Luftfahrtunternehmen einen Starttermin. Sollte der Starttermin aus irgendwelchen Gründen verschoben werden, z.B. aus Witterungsgründen, erfolgt ein neuer Termin. Sollte dieser Termin ebenfalls verschoben werden - die Verantwortung darüber liegt dabei allein beim Luftfrachtführer - wird eine weitere Terminvereinbarung getroffen. 15.Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die Auswahl des jeweiligen Ballontyps geht vom Luftfrachtführer aus. 16.Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten
1. Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier zu einem Supererlebnis werden. Jeder Passagier trägt mit seiner guten Laune, seinem sportlichen Einsatz, aber auch mit seiner Disziplin viel dazu bei. Vereinbaren Sie Ihren Ballontermin direkt mit dem Luftfahrtunternehmen. 2. Termine: Bitte verstehen Sie, dass eine Ballonfahrt von Wind und Wetter abhängig ist. Sie müssen also außer Freude am Ballonfahren auch eine Portion Geduld mitbringen, falls Ihr Termin nicht eingehalten werden kann. Die Entscheidung für den Ballonstart liegt allein beim Piloten. 3. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und am Korb. 4. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten ihren Arzt fragen, ob er Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen oder schwangeren Frauen werden nicht transportiert, um kein unnötiges Risiko einzugehen. 5. Eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren und unter einer Mindestgröße von 1.30 m ist in der Regel nicht vorgesehen. 6. Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer Sicherheit ist größtmöglicher Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der Ballon in manchen Situationen nicht so weich landen, wie es wünschenswert wäre. 7. Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn Sie damit einverstanden sind. 8. Auf das Tragen sportlicher Kleidung haben wir Sie bereits mit der Buchung aufmerksam gemacht. Eine Haftung für verschmutzte Kleidung ist ausgeschlossen. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, besser seitlich hohe Schuhe, die auch das Fußgelenk schützen. Bei unzureichendem Schuhwerk oder Kleidung können Sie von der Fahrt ausgeschlossen werden (ohne Kostenerstattung). 9. Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden. 10. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Keine Leinen oder Gasschläuche berühren, die gesamte Technik ist nicht für Sie bestimmt; verändern Sie daher nichts. 11. Vorsicht mit Videokameras, Fotoapparaten oder ähnlichem. Bei Verlust oder Hinausfallen bzw. Beschädigung besteht keine Haftung. 12. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke. 13. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung nur dann, wenn der Pilot Sie dazu ausdrücklich auffordert. 14. Sollten wir auf Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter am Boden darauf hin, dass ein Befahren des Landegeländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Sollte der Ballon in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes landen, sollten die Fahrzeuge niemals auf den Zufahrten oder direkt auf dem Bauernhof geparkt werden. Vermeiden Sie Ärger mit den Landwirten und lassen Sie die Fahrzeuge am Straßenrand in der Nähe parken. Wir sind im Besonderen auf ein gutes Verhältnis mit den ansässigen Landwirten angewiesen, weil wir auf deren Grundstücken landen. 15. Diese Beförderungsbestimmungen dienen zu Ihrem Schutz als Passagier. Der Pilot beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen hierzu, Ballonfahren ist eine sportliche Angelegenheit, gehen Sie daher locker an diese Aktivität heran.
Ballonfahren macht Spaß - Dipl.-Ing. Carsten Rußner GmbH & Co. - Luftfahrt KG Richard-Wagner-Str. 11 91207 Lauf an der Pegnitz Deutschland
eingetragenes Luftfahrtunternehmen D - BY 221 FBH Anlage 6.10 Stand 01.01.02
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